LIZENZORDNUNG
für die Anerkennung als Chen Taijiquan Xiaojia Lehrkraft durch die GCT

(Gültig ab 3.10.2019)

Diese Ordnung regelt das Lizenzsystem für Lehrkräfte der Gesellschaft zur Erforschung und Praxis des Kleinen Rahmen Chen Clan Taijiquan e. V. .
Mitglieder der "Gesellschaft zur Erforschung und Praxis des Kleinen Rahmen Chen Clan Taijiquan e. V." (nachfolgend GCT genannt) können sich als Lehrkraft lizenzieren lassen.

§1 Tradierungslinien

Das Lizenzierungssystem ist einerseits nach Meister Dietmar Stubenbaum, dem Vertreter der 11. Gene­ration im Chen Taijiquan Dajia und der 13. Generation im Chen Taijiquan Xiaojia und andererseits nach der International Society of Chen Taijiquan (ISCT), nach Meister Peishan Chen und Meisterin Peiju Chen, den Vertretern der 20. Generation des Chen Clan und der 12. Generation Chen Taijiquan Xiaojia ausgerichtet.

§2 Voraussetzungen für die Lizenzierung als Lehrkraft der GCT

  • Mitgliedschaft in der GCT
  • Vollendung des 18. Lebensjahr
  • Abschluss einer Lehrkräfteausbildung im Rahmen einer in §1 genannten Tradierungslinien
  • Besitz einer gültigen Lizenz als Lehrkraft in einer in §1 genannten Tradierungslinien

§3 Lizenzierungsberechtigte/-r der GCT

  • Lizenzierungsberechtigt ist der Vorstandsvorsitzende der GCT, oder ein vom Vorstand dazu ernanntes Mitglied.

§4 Lizenzierung

  • Die Lizenzierung erfolgt mit Stempel und Unterschrift durch den Lizenzierungsberechtigen/ -e auf dem vorzulegenden gültigen Lizenz-Ausweis einer der oben genannten Tradierungslinien.
  • Jede neue ausgestellte Lizenz (z. B. eine Ersatz-Lizenz bei Verlust, oder bei bestandener Prüfung zu einem höherer Lehrergrad etc.) in einer in §1 genannten Tradierungslinien ist dem
    Lizenzierungsberechtigten/ -e der GCT erneut zur Lizenzierung vorzulegen.

§5 Gültigkeit der Lizenzierung

  • Die Gültigkeit der Lizenzierung endet mit der Gültigkeit der Lizenzierung in einer der in §1 genannten Tradierungslinien. Das Ende einer solchen Gültigkeit muss dem Vorstand der GCT innerhalb eines Monats nach dem Ende der Gültigkeit schriftlich mitgeteilt werden.
  • Zur Überprüfung der Gültigkeit der Lizenzierung in einer der in §1 genannten Tradierungslinien ist dem Lizenzierungsberechtigten/ -e einmal jährlich im Januar unaufgefordert eine Kopie der gültigen Lizenz zukommen zu lassen.

§6 Lizenzierungsgebühr

Es werden keine Gebühren für die Lizenzierung erhoben.

§7 Vergünstigungen für lizenzierte Lehrkräfte der GCT

  • Nutzung des Logos der Gesellschaft zur Erforschung und Praxis des Kleinen Rahmen Chen Clan Taijiquan e. V. (GCT) sowohl für vereinsinterne als auch privatwirtschaftliche Zwecke.
  • Nutzung des Logos der International Society of Chen Taijiquan (ISCT) sowohl für vereinsinterne als auch privatwirtschaftliche Zwecke.
  • Nutzung des Namens der Gesellschaft zur Erforschung und Praxis des Kleinen Rahmen Chen Clan Taijiquan e. V. (GCT) als Werbemittel sowohl für vereinsinterne als auch privatwirtschaftliche Zwecke.
  • Die Nutzung des Namens der International Society of Chen Taijiquan (ISCT) als Werbemittel sowohl für vereinsinterne als auch privatwirtschaftliche Zwecke.

§8 Pflichten des Lizenznehmers

  • Der Lizenznehmer ist verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen privat abzusichern (Haftpflichtversicherung, ...), damit er seine Lehrtätigkeit ausführen kann.
  • Der Lizenznehmer ist persönlich verantwortlich, die für ihn relevanten Inhalte der Lizenzordnung, einzuhalten.
  • Der Lizenznehmer hat sich satzungskonform zu verhalten (Satzung GCT und ISCT)

§9 Lizenzentzug

  • Der Ausbildungsträger haben das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der Lizenzinhaber gegen die Satzung der GCT oder ethisch-moralische Grundsätze (siehe "Ehrenkodex") verstößt.